Immobilienrecht

Erklärung

Beim Kauf, Verkauf oder der Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie stehen in der Regel hohe Vermögenswerte auf dem Spiel.

Damit Erwerber und Veräußerer bei einem solch wichtigen Vorgang sach­gemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mit­wirkung eines Notars vorgesehen. Wir sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung des Vertrages und helfen Risiken zu vermeiden. 

Informationen

Alle für den Voll­zug erforderlichen Unter­lagen werden durch den Notar eingeholt und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber wird überwacht.

Die Notarin bespricht mit den Vertrags­beteiligten ihre individuellen Vorstellungen und informiert sie über die Regelungs­möglichkeiten. Dies kann in einem persönlichen Vorgespräch, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wir erstellen einen Entwurf für die notarielle Urkunde und senden Ihnen den Entwurf zu. Falls Sie danach Änderungen oder Ergänzungen wünschen, stimmen wir diese mit Ihnen ab und arbeiten sie in den Entwurf ein.

Eine Finanzierung sollte bereits vor der Beurkundung feststehen. Die für die Grundschuldbestellung erforderlichen Unterlagen von Ihrer finanzierenden Bank, übersenden Sie uns bitte zu gegebener Zeit. 

Wie geht es weiter?

Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Nummer 0351 8626130 zur Verfügung.

Sie können bei schon bestehenden Vorgängen eine Mail an ihren Ansprechpartner schicken, oder rufen Ihn gleich an.

Aufträge können Sie über unsere online-Bögen oder auch weiterhin per E-Mail oder Post übermitteln.

Datenerfassungsbogen Kaufvertrag online ausfüllen

Datenerfassungsbogen Überlassungsvertrag online ausfüllen

Bitte füllen Sie den Datenerfassungsbogen online aus und senden ihn anschließend unterschrieben an uns zurück.

Sie können unsere Datenerfassungsbögen auch herunterladen und danach unterschrieben an uns senden.